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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Verkauf erfolgt zum Festpreis bei Bezahlung in EURO (€) der Europäischen Zentralbank. Der Verkauf erfolgt in eigenem Namen und für fremde Rechnung. Der Verkäufer behält sich vor, Artikel vom Verkauf zurückzuziehen. Das Angebot ist freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Auf den Kaufpreis werden Porto und Verpackungskosten zum Pauschalpreis von 2,50 EURO erhoben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer (zz. 19 %) ist in dem Verkaufspreis enthalten.
Die Bestellung verpflichtet zur Abnahme. Wer für Dritte bestellt, haftet neben diesen selbstschuldnerisch. Die Zustellung der gekauften Artikel erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Käufer haben den Rechnungsbetrag umgehend nach Rechnungserhalt zu entrichten. Der Rechnungsbetrag ist auf unser Konto: 300 173 37 Stadtsparkasse Dessau - BLZ: 800 535 72 zu entrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Rechnung bleiben die Artikel Eigentum des Verkäufers. Der Versand erfolgt in jedem Fall per Einschreiben. Erst nach Bezahlung der Rechnung besteht Anspruch auf Aushändigung der ersteigerten Lose. Bei Zahlungsverzug erlöschen die Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag 14 Tage nach Zugang der Vorausrechnung. Befindet sich der Käufer im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, neben der Geltendmachung von Verzugszinsen einen einmaligen Verzugszuschlag in Höhe von 2% des Rechnungsbetrages zu erheben. Anstelle der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung ist der Verkäufer auch berechtigt, ohne weitere Benachrichtigung anderweitig zu verkaufen. Bis zur vollen Bezahlung der Rechnung ist der Käufer von weiteren Bestellungen ausgeschlossen.
Alle Artikel unterliegen dem Reklamationsrecht des Käufers. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Artikels erfolgen. Die Artikel müssen sich in unverändertem Zustand befinden, was insbesondere für die unversehrte Versiegelung von eingeschweißten Marken gilt. Lediglich das Anbringen von FALSCH-Zeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) gilt nicht als Veränderung. Der Verkäufer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandsprüfers des BPP eingeholt wird. Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, muss er den Verkäufer vorher darüber informieren. Die Reklamationsfrist wird dann verlängert. Dieses berührt jedoch die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Artikel nicht. Eventuelle Prüfgebühren und sonstige Auslagen werden bei einer berechtigten Reklamation erstattet. Bei vom Kunden veranlasster Nachprüfung eines Beleges besteht im Falle der Ablehnung durch den Prüfer keine Berechtigung zur Reklamation und Erstattung des Kaufpreises, sofern der Beleg nicht als „falsch“ signiert wurde. Kosten für Reklamationen und Nachprüfungen werden dem Käufer nicht erstattet.
Die Beschreibungen der angebotenen Artikel erfolgt mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen des Verkäufers; sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Die Bezeichnung „Pracht“ beispielsweise wird für die fehlerfreie Durchschnittsqualität verwendet, auf welche sich die Bewertung des Michel-Kataloges bezieht. Marken, die mit „feinst“ oder „fein“ beschrieben sind, können kleine Fehler aufweisen. Stücke, deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandet werden. Bei Belegen, Literatur u. a. Artikeln aus der Zeit des 3. Reiches mit NS-Emblemen oder NS-Symbolen verpflichten sich die Käufer, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Sammlerzwecke zu erwerben. Sie sind in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86 StGB, zu benutzen !
Ansprüche aller Art gegen den Verkäufer und das Auktionshaus verjähren mit Ablauf von drei Monaten, beginnend mit dem ersten Tag des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats.
Soweit gesetzlich zulässig, ist für alle Beteiligten der Gerichtsstand Zerbst. Erfüllungsort ist Rosslau.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Bestellung anerkannt.
Für Kaufleute, die nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Rosslau Erfüllungsort. Gerichtsstand für sämtliche sich aus der Rechtsbeziehung Verkäufer/Käufer ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Scheckforderungen) ist Zerbst. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ulrich Neumann, Jürgen Herzberg, Gerald Schmidt
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