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7 Entscheidende Gründe, warum Sie gerade bei uns einliefern sollten:
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absolute Fachkompetenz und langjährige Berufserfahrung unseres Teams im Bereich der Philatelie
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beste Vermarktung Ihres Objektes durch präzise und ausführliche Losbeschreibungen
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erstklassige Präsentation in unseren farbigen Luxuskatalogen
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Spitzenergebnisse, welche die Branche in Staunen versetzen
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kostenlose Beratung und Schätzung
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pünktliche Abrechnung nach der Auktion
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günstige Provisionssätze, keine Gebühren für Abbildungen, kein Mehrwertsteuer-Abzug!
Einlieferungskonditionen:
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Der Einlieferer (Auftraggeber) bestätigt mit seiner Unterschrift ausdrücklich, dass er der Eigentümer der eingelieferten Objekte ist oder von deren Eigentümer zum Verkauf ermächtigt ist.
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Das dem Versteigerer übergebene Material ist ab Übernahme gegen alle Risiken versichert und wird mit besonderer Sorgfalt behandelt. Die Kosten der Versicherung betragen 0,5 % des Schätzwertes und gehen an den Einlieferer. Vor der Versteigerung gilt der Schätzwert als Versicherungssumme, nach der Auktion der Zuschlagpreis.
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Die Loseinteilung und Beschreibung, die Festlegung der Ausrufpreise und die Präsentationen im Auktionskatalog erfolgen durch die Versteigerer so, dass für den Einlieferer der bestmögliche Erlös erzielt wird.
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Auf alle verkauften Lose wird eine Losgebühr von 1,00 EURO erhoben. Für Lose, die vom Einlieferer limitiert sind oder nicht verkauft wurden, wird eine Losgebühr von 1,00 EURO erhoben. Vom Versteigerungserlös (Zuschlagpreis) erhalten die Versteigerer vom Einlieferer eine Provision von 15 %, bei einem Gesamterlös von über 5000,- EURO nur 10 %. Sonderkonditionen sind bei entsprechenden Objekten möglich.
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Die Versteigerer sind berechtigt, das eingelieferte Material selbst oder durch Dritte auf Kosten des Einlieferers auf Echtheit und Erhaltungszustand prüfen zu lassen. Stücke, die eindeutig als Fälschungen ermittelt werden, können von dem jeweiligen BPP-Prüfer als solche gekennzeichnet werden und gehen an den Einlieferer zurück.
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Die Versteigerer sind berechtigt, Lose 10 % unter dem Schätzpreis zuzuschlagen; größere Untergebote werden nur unter Vorbehalt und der Zuschlag nur dann erteilt, wenn der Einlieferer zustimmt.
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Zieht der Einlieferer einen erteilten Versteigerungsauftrag aus Gründen zurück, die die Versteigerer nicht zu vertreten haben, so sind die Versteigerer berechtigt, 15 % des Schätzpreises als pauschalen Ersatz für ihnen entstandene Kosten und entgangene Provisionen zu verlangen, sofern der Einlieferer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Den Versteigerern bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
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Die Abrechnung mit dem Einlieferer beginnt ca. 4-5 Wochen nach der Auktion. Vor Zahlung durch den Käufer hat der Einlieferer keinen Anspruch auf Auszahlung des Versteigerungserlöses.
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Der vom Einlieferer erteilte Versteigerungsauftrag gilt auch für Geschäfte bzw. Handlungen mit Auktionsgut außerhalb der Versteigerung (s. Abs.5.).
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Maßgeblich für die Durchführung der Saalauktionen sind die in den Auktionskatalogen abgedruckten Versteigerungsbedingungen.
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Nach erfolgter Abrechnung und Rückgabe aller unverkauften Lose erlischt jeder weitere Anspruch an die Versteigerern.
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Erfüllungsort ist Rosslau, Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Zerbst.
Ihr Auktionsteam :
Gerald Schmidt, Jürgen Herzberg, Ulrich Neumann
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